Das Familienrecht regelt die persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Familienmitgliedern. Es umfasst rechtliche Angelegenheiten wie Ehe, Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Güterstände sowie weitere familienrechtliche Fragestellungen.
Im Rahmen von Scheidungsverfahren werden die Rechte und Pflichten der Parteien, das Sorgerecht für Kinder, Umgangsregelungen sowie Unterhaltsfragen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen bewertet. Ebenso gehören vermögensrechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Auflösung der Ehe zu den zentralen Anwendungsbereichen des Familienrechts.
Bei familienrechtlichen Streitigkeiten können vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens außergerichtliche Lösungen wie Einigung oder Mediation in Betracht gezogen werden. Ziel ist es, eine sachgerechte und rechtlich geordnete Klärung zu ermöglichen.
Familienrechtliche Angelegenheiten mit Auslandsbezug, insbesondere wenn Beteiligte im Ausland leben, erfordern eine besondere rechtliche Prüfung. In diesen Fällen werden die Verfahren gemäß den Vorschriften des türkischen Rechts durchgeführt.