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Anerkennung und Vollstreckung

Die Anerkennung und Vollstreckung bezeichnet gerichtliche Verfahren, durch die ausländische Gerichtsentscheidungen in der Türkei rechtliche Wirkung entfalten können. Ziel dieser Verfahren ist es, ausländische Urteile in das türkische Rechtssystem zu integrieren.

Durch die Anerkennung erlangt ein ausländisches Urteil in der Türkei Rechtskraft oder Beweiswirkung, während die Vollstreckung die Durchsetzbarkeit der Entscheidung ermöglicht. Entscheidungen ausländischer Gerichte in den Bereichen Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Erbrecht und Forderungen sind häufig Gegenstand solcher Verfahren.

Bei Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren werden rechtliche Voraussetzungen wie die Rechtskraft der Entscheidung, die Vereinbarkeit mit der öffentlichen Ordnung sowie das Gegenseitigkeitsprinzip geprüft. Die Verfahren werden vor den zuständigen türkischen Gerichten durchgeführt.

Für im Ausland lebende Personen ist die Durchführung von Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren erforderlich, damit ausländische Gerichtsentscheidungen in der Türkei rechtliche Wirkung entfalten können.

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