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Immobilien- und Baurecht

Das Immobilien- und Baurecht regelt rechtliche Beziehungen im Zusammenhang mit unbeweglichem Vermögen und Bautätigkeiten. Es umfasst rechtliche Fragestellungen zu Immobilienkaufverträgen, Grundbuchangelegenheiten, Wohnungseigentum, Dienstbarkeiten sowie baurechtlichen Verträgen.

Zu den zentralen Anwendungsbereichen des Immobilienrechts gehören Grundbuchberichtigungs- und Anfechtungsklagen, Aufhebung von Gemeinschaften, Streitigkeiten aus dem Wohnungseigentumsrecht sowie dingliche und schuldrechtliche Rechte an Immobilien. Ebenso werden verwaltungsrechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Bau- und Planungsrecht berücksichtigt.

Das Baurecht befasst sich mit rechtlichen Aspekten von Bauverträgen, Bauträgerverträgen sowie den Rechten und Pflichten von Auftragnehmern und Grundstückseigentümern. Streitigkeiten aufgrund von Baumängeln, Bauverzögerungen oder Vertragsauflösungen treten in diesem Bereich häufig auf.

Immobilienrechtliche Angelegenheiten mit Bezug zur Türkei, insbesondere wenn Eigentümer im Ausland leben, erfordern eine besondere rechtliche Prüfung. Solche Sachverhalte werden unter Berücksichtigung der geltenden türkischen Rechtsvorschriften und der Besonderheiten des Einzelfalls behandelt.

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