Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten aus Versicherungsverträgen. Es umfasst die rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherungsnehmer, Versicherer und begünstigten Personen sowie den Umfang und die Grenzen des Versicherungsschutzes.
Zu den zentralen Themen des Versicherungsrechts gehören der Abschluss von Versicherungsverträgen, die Auslegung von Versicherungsbedingungen, der Eintritt des Versicherungsfalls sowie die Schadensfeststellung. Ebenso werden Fragen der Versicherungsleistung, verspätete oder unvollständige Zahlungen sowie Ausschlussgründe rechtlich geprüft.
Streitigkeiten aus Kraftfahrzeug-, Kranken-, Lebens-, Sach- und weiteren Versicherungsverträgen fallen in den Anwendungsbereich des Versicherungsrechts. In diesem Zusammenhang werden Anträge bei Versicherungsgesellschaften, Schiedsverfahren und gerichtliche Verfahren nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
Versicherungsrechtliche Angelegenheiten mit Bezug zur Türkei, insbesondere wenn Versicherungsnehmer im Ausland leben, erfordern häufig eine besondere rechtliche Prüfung. Solche Sachverhalte werden nach den Vorschriften des türkischen Versicherungsrechts bewertet.