Das Schadensersatzrecht regelt den Ausgleich materieller und immaterieller Schäden, die infolge rechtswidriger Handlungen oder Unfälle entstanden sind. Dazu zählen insbesondere Verkehrs- und Arbeitsunfälle sowie sonstige unerlaubte Handlungen.
Materielle Schadensersatzansprüche können Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Erwerbsminderung und den Verlust von Unterhaltsleistungen umfassen. Immaterielle Schadensersatzansprüche kommen in Betracht, wenn die körperliche Unversehrtheit, Persönlichkeitsrechte oder das seelische Wohlbefinden beeinträchtigt wurden. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls und der geltenden Rechtsvorschriften.
Nach einem Unfall spielen Anträge bei Versicherungsgesellschaften, die Feststellung von Verschuldensquoten sowie verwaltungsrechtliche oder gerichtliche Verfahren eine zentrale Rolle. Dabei ist die Einhaltung von Fristen und formellen Anforderungen von besonderer Bedeutung.
Schadensersatzansprüche mit Bezug zur Türkei, insbesondere wenn Betroffene im Ausland leben, erfordern häufig eine gesonderte rechtliche Prüfung. Solche Angelegenheiten werden nach den Bestimmungen des türkischen Rechts behandelt.