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Scheidungs- und Familienrecht in der Türkei für Auslandslebende

Scheidungs- und familienrechtliche Angelegenheiten mit Bezug zur Türkei sind für Auslandslebende häufig besonders komplex. Viele im Ausland lebende türkische Staatsbürger gehen davon aus, dass ihr Wohnsitzland automatisch für alle rechtlichen Fragen zuständig ist. In der Praxis ist dies jedoch nicht immer der Fall.

Dieser Leitfaden erklärt, wie Scheidungs- und familienrechtliche Verfahren in der Türkei für Auslandslebende ablaufen.

Welches Recht ist anwendbar?

Ob türkisches oder ausländisches Recht Anwendung findet, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt und Zuständigkeit der Gerichte.

Türkische Gerichte können zuständig sein, auch wenn beide Ehepartner im Ausland leben.

Scheidungsverfahren in der Türkei

Eine Scheidung kann in der Türkei eingereicht werden, selbst wenn beide Ehepartner im Ausland wohnen. Es gibt:

  • Einvernehmliche Scheidung: Schnell und unkompliziert

  • Streitige Scheidung: Länger und konfliktanfälliger

In vielen Fällen ist eine persönliche Anwesenheit nicht erforderlich, da das Verfahren über eine Vollmacht geführt werden kann.

Unterhalt und finanzielle Ansprüche

Unterhaltsfragen zählen zu den sensibelsten Themen. Das türkische Recht sieht verschiedene Unterhaltsarten vor, darunter Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt.

Einkünfte im Ausland werden berücksichtigt, müssen jedoch korrekt offengelegt werden.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Bei minderjährigen Kindern steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Grenzüberschreitende Umgangsregelungen erfordern klare Vereinbarungen, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile

Eine im Ausland ausgesprochene Scheidung ist in der Türkei nicht automatisch wirksam. Für die Änderung des Personenstands und weitere rechtliche Folgen ist ein Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren notwendig.

Viele Auslandslebende bemerken dieses Problem erst, wenn sie erneut heiraten oder erbrechtliche Fragen auftreten.

Häufige Fehler

  • Annahme automatischer Anerkennung

  • Verspätete Antragstellung

  • Fehlende Regelungen zu Vermögen in der Türkei

  • Unzureichende rechtliche Beratung

Verfahren aus dem Ausland

Dank konsularischer Vollmachten können die meisten familienrechtlichen Verfahren aus dem Ausland gesteuert werden.

Fazit

Scheidungs- und familienrechtliche Fragen mit Bezug zur Türkei sollten frühzeitig rechtlich geprüft werden. Professionelle Beratung schützt vor langwierigen Streitigkeiten und rechtlichen Nachteilen.

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