Für viele im Ausland lebende Türken treten Erbschaftsfragen in der Türkei unerwartet auf. Nach dem Tod eines Angehörigen entstehen Fragen zu Immobilien, Grundstücken, Bankkonten und Erbanteilen. Da das türkische Erbrecht vielen nicht bekannt ist, kommt es häufig zu Verzögerungen, Streitigkeiten oder sogar zum Verlust von Rechten.
Dieser Leitfaden erklärt das Erbschafts- und Vermögensaufteilungsverfahren in der Türkei verständlich und praxisnah.
Für in der Türkei befindliche Immobilien gilt grundsätzlich türkisches Recht, unabhängig davon, wo die Erben leben oder wo der Erblasser verstorben ist.
Viele Auslandslebende gehen fälschlicherweise davon aus, dass automatisch deutsches oder ausländisches Recht zur Anwendung kommt.
Nach dem türkischen Zivilrecht richtet sich die Erbfolge nach dem Verwandtschaftsgrad:
Kinder und Ehepartner sind Erben erster Ordnung
Eltern und Geschwister kommen zum Zug, wenn keine Kinder vorhanden sind
In bestimmten Fällen auch weitere Verwandte
Der Ehepartner erhält stets einen gesetzlichen Erbanteil, dessen Höhe von den übrigen Erben abhängt.
Ein zentraler Schritt im Erbverfahren ist die Ausstellung des Erbscheins. Dieses Dokument weist offiziell aus, wer Erbe ist und in welchem Umfang.
Auslandslebende können den Erbschein:
Über türkische Gerichte
Oder teilweise über türkische Konsulate beantragen
Ohne Erbschein sind keine rechtlichen Schritte möglich.
Nach der Feststellung der Erben werden die Vermögenswerte entsprechend den gesetzlichen Anteilen aufgeteilt. Bei mehreren Erben entsteht häufig Miteigentum, was spätere Konflikte begünstigen kann.
Ein Verkauf oder eine Übertragung ist nur mit Zustimmung aller Miteigentümer oder durch gerichtliche Teilung möglich.
Auch für im Ausland lebende Erben fällt in der Türkei eine Erbschaftssteuer an. Die Steuersätze sind vergleichsweise moderat, jedoch gelten strenge Melde- und Zahlungsfristen.
Verspätete Erklärungen können zu Geldstrafen führen.
Uneinigkeit zwischen Erben
Fehlende Unterlagen aus dem Ausland
Nutzungskonflikte bei Immobilien
Zeitliche Verzögerungen durch Abwesenheit
Diese Probleme führen oft zu langwierigen Gerichtsverfahren.
Die meisten Erbschaftsangelegenheiten können über eine Vollmacht abgewickelt werden, die bei einem türkischen Konsulat ausgestellt wird. Dadurch entfällt die Notwendigkeit häufiger Reisen in die Türkei.
Erbschafts- und Vermögensfragen in der Türkei sind für Auslandslebende rechtlich anspruchsvoll. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung verhindert Streitigkeiten und schützt Ihre Rechte.
Professionelle Unterstützung sorgt für eine sichere und zügige Abwicklung.